Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB´s)

  • Bei den von "PICCASA - Ferienhäuser Costa Blanca" angebotenen Leistungen  handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Anmeldenden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Eigentümers / Vermieters abgeschlossen und gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren.
  • "PICCASA - Ferienhäuser Costa Blanca" hat nur eine rein vermittelnde Funktion und übernimmt keine Haftung für Nachteile, welche dem Mieter aus dem Mietverhältnis entstehen könnten.
    Ebenfalls weisen wir darauf hin, daß Vertragspartner direkt der Eigentümer des jeweiligen Objektes und dieser auch Ansprechpartner für den Mieter bei evtl. Schadenersatzansprüchen ist.
  • Wir haften nicht für den Zustand der vermittelten Häuser (Sauberkeit etc.), für äußere störende Einflüsse (wie z.B. Nachbarschaftslärm, Baustellen etc.) oder für eigenmächtige Veränderungen am Mietobjekt nach Erstellung der Ausschreibung durch den Hauseigentümer / Vermieter und für unkorrekte Beschreibung seitens des Hauseigentümers /Vermieters.
  • Die Mietdauer beginnt (wenn nicht anders vereinbart) am Anreisetag um 16.00 Uhr (teilweise 17.00 Uhr) und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. In der Hauptsaison (Juli/August) ist eine Anreise in der Regel nur am Samstag möglich.
  • Die Sicherheitskaution für die Mietobjekte ist unterschiedlich, (bitte entnehmen Sie sie den Beschreibungen der Häuser). In jedem Fall wird sie in vollem Umfang zurückerstattet, wenn keine durch den Mieter verursachten Schäden an der Mietsache und der Einrichtung entstanden sind.
  • Bruch, Verluste und/oder Beschädigungen am Mietobjekt sind unverzüglich dem Vermieter oder Verwalter mitzuteilen.
  • Der Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn verursachten Schäden dem Vermieter / Verwalter oder, falls dieser nicht erreichbar ist "Ferienhäuser Costa Blanca" zu melden und diese zu ersetzen.
  • Der Mieter verpflichtet sich, das Haus nach den allgemein geltenden Normen zu bewohnen, die Benutzungsanweisungen zu befolgen und das Haus in sauberem Zustand ( d. h. sämtlicher Müll, Altglas etc. ist zu entsorgen, Besen-und Schrankrein, mit abgewaschenem Geschirr) zu hinterlassen.
  • Ohne Einwilligung des Vermieters darf die Mietsache von nicht mehr als der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden.
  • Die Preise für die obligatorische Endreinigung entnehmen Sie bitte ebenfalls den Beschreibungen der Häuser. Die Summe ist entweder vorher mit Rechnung zu begleichen, oder spätestens bei Schlüsselübergabe fällig.
  • Nachdem Ihre Buchung von uns rückbestätigt wurde, wird eine Anzahlung von 40 % - 50% des Gesamtmietpreises fällig. Dies variiert je nach den Eigentümerbedingungen der einzelnen Häuser. Die restliche Mietsumme ist 30 Tage vor Anreise (Mietbeginn) zu zahlen.
  • Die Reservierung gilt als erfolgt bei Eingang des Betrages auf genanntes Konto. Falls die Anzahlung nicht innerhalb von 8 Werktagen eingeht, kann das Mietobjekt an andere Interessenten weiter vermietet werden.
  • Die Gesamtsumme muß spätestens bis 30 Tage vor Mietantritt bezahlt werden. Bei unfristgemäßer Bezahlung kann der Mietvertrag nach Zahlungsaufforderung aufgelöst werden.
  • Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Anfang des Mietzeitraumes ist die Gesamtsumme pauschal zu bezahlen.
  • Wird die Reservierung durch den Mieter annulliert, verfällt die Anzahlung. Bei Annullierung innerhalb einer Frist von 30 Tagen vor Beginn des Mietzeitraumes bleibt der Mieter die gesamte Summe schuldig.
  • In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Reisebedingungen zu stellen
  • Im Falle höherer Gewalt - Krieg, Streik, Naturkatastrophen, etc. - kann der Vermieter die Reservierung annullieren. Die bereits geleistete Anzahlung wird in diesem Fall zurück erstattet.
  • Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt während der Mietdauer, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjektes auf Grund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der vereinbarten Restzahlung abzüglich der entstandenen Spesen beschränkt
  • Der Vermieter haftet in keinem Fall für Diebstahl, Verletzungen und/oder Schäden am Eigentum des Mieters und seiner Mitbewohner, verursacht durch Mängel an der Mietsache und/oder fehlerhafter Nutzung der Mietsache.
  • Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Hauseigentümer / Vermieter zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft.

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